Wichtig für alle Steuerzahler
- Stellen die Entsorgung von Müll durch Bereitstellung von Tonnen und die Abfuhr des Mülls sowie die Ableitung von Schmutzwasser durch eine Stadt oder Gemeinde haushaltsnahe Dienstleistungen dar? Oder scheitert die Steuerermäßigung daran, dass die Leistungen überwiegend nicht im räumlich-funktionalen Bereich des Haushalts erbracht werden? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 8/22)
- Ist die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu gewähren, wenn der Steuerpflichtige in einer Wohnung im Dachgeschoss des Hauses seiner Mutter lebt und die Aufwendungen für eine Dachsanierung bezahlt? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 23/21)
- Kann eine Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage, die abweichend vom Vereinbarten in eine Hauptzahlung und verschiedene Restzahlungen aufgeteilt und in mehreren aufeinanderfolgenden Veranlagungszeiträumen ausgezahlt wird, unter Anwendung der sog. Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 19/21)
- Kann die empfängnisfähige Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ihre Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastungen absetzen, wenn ihr Partner an einer genetischen Erkrankung leidet, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu schwersten Behinderungen bei einem leiblichen Kind führen würde? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 2/22)
Wichtig für Steuerzahler mit Kindern
- Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass bei geschiedenen wie bei auch nicht verheirateten oder dauernd getrennt lebenden Eltern nur derjenige Elternteil zum Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben berechtigt ist, der die Aufwendungen getragen hat und zu dessen Haushalt das Kind gehört? (Aktenzeichen beim BFH: III R 9/22)
Wichtig für Arbeitnehmer
- Zählen zu den von § 3 Nr. 34 EStG erfassten Leistungen zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung auch die mit der eigentlichen Präventionsleistung in Zusammenhang stehenden Verpflegungs-, Reise- und Unterkunftskosten sowie andere Nebenleistungen anlässlich von Gesundheitstagen, die von zertifizierten Trainern durchgeführt werden? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 24/21)
- Schließt die Auszahlung des Aufstockungsbetrags nach dem Altersteilzeitgesetz erst nach Eintritt des Steuerpflichtigen in den Ruhestand die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 28 EStG aus? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 4/22)
- Ist Maßstab für die Berechnung der prozentualen Höchstgrenzen für die Steuerbefreiung bei Bereitschaftsdiensten an Sonn- und Feiertagen oder zur Nachtzeit das für den bei Anwesenheit am Arbeitsplatz geleisteten Bereitschaftsdienst gezahlte Entgelt oder der sonst maßgebende Grundlohn? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 1/22)
- Verstößt es gegen die Verfassung, dass nach der Rechtsprechung des BFH bei Betriebsveranstaltungen die Gesamtkosten des Arbeitgebers auf die anwesenden (und nicht die angemeldeten) Teilnehmer aufzuteilen sind? (Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvR 1443/21)
- Findet die bisherige Rechtsprechung des BFH, wonach die Lohnsteuerpauschalierung bei Betriebsveranstaltungen nur anwendbar ist, sofern die Veranstaltung allen Betriebsangehörigen offensteht (und nicht wie im Streitfall nur Vorstandsmitgliedern und Führungskräften), auch nach Einfügung des § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a weiterhin Anwendung? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 5/22)
- Ist eine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers (und damit einhergehend die erste Tätigkeitsstätte) anzunehmen, wenn im Arbeitsvertrag eines Bauleiters, der bei einem international tätigen großen Bauunternehmen angestellt ist, die Stadt, in der das Niederlassungsgebäude liegt, als Einstellungsort genannt wird? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 27/21)
- Zählt die Zweitwohnungsteuer für das Unterhalten einer Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu den gedeckelten Unterkunftskosten? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 30/21)
- Führt die Erstattung der Verwaltungsgebühren zu Arbeitslohn, wenn ein kirchlicher Arbeitgeber Arbeitnehmer im sozialen Bereich beschäftigt und von diesen nach internen Vorgaben zur Prävention sexualisierter Gewalt an Minderjährige und sonstige Schutzbefohlene erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse verlangt? Oder überwiegt das betriebliche Interesse des Arbeitgebers? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 10/22)
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Ist ein Forschungspreisgeld, welches ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft anzusehen? Handelt es sich daher um steuerpflichtigen Arbeitslohn? (Aktenzeichen beim BFH: VI R 12/22)
Wichtig für Freiberufler und Gewerbetreibende
- Kann entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung in den Einkommensteuer-Richtlinien eine fachärztliche Bescheinigung zum Nachweis einer dauernden Berufsunfähigkeit als Voraussetzung für Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG ausreichen? Fehlt es für ein formalisiertes Nachweisverlangen an einer gesetzlichen Grundlage? (Aktenzeichen beim BFH: X R 10/21)
- Ist eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten aufgrund der sog. Abfärbewirkung insgesamt als Gewerbebetrieb einzustufen, wenn einer der Zahnärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Beratungs- und Behandlungsleistungen am Patienten erbringt? (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 4/22)
- Führen geringfügige gewerbliche Beteiligungseinkünfte einer Freiberufler-Personengesellschaft dazu, dass die Gesellschaft insgesamt Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt und der Gewerbesteuer unterliegt? (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 1/22)
- Unterliegen Aufwendungen für die Überlassung von Werbeflächen (im Streitfall u. a. Banden und Trikots) sowie für die Überlassung eines Vereinslogos für Werbezwecke (Sponsoring) der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung? (Aktenzeichen beim BFH: III R 5/22)
Wichtig für Kapitalanleger
- Handelt es sich bei der von einer Bank nach Widerruf eines Darlehensvertrags zur Abgeltung der gegenseitigen Ansprüche geleisteten Vergleichszahlung um steuerpflichtige Kapitalerträge? (Aktenzeichen beim BFH: VIII R 5/22)
- Fällt eine Kryptowährung (wie etwa Bitcoins) unter das Tatbestandsmerkmal eines ‘anderen Wirtschaftsguts‘ i.S. von § 23 Abs. 1 EStG und damit in den Anwendungsbereich der Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften? (Aktenzeichen beim BFH: IX R 3/22)
- Verstößt die pauschale Quellensteuer von 25 % (zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) für Kapitaleinkünfte (sog. Abgeltungsteuer) gegen das Gebot der Gleichbehandlung aller Einkunftsarten und einer gleichmäßigen Besteuerung nach der individuellen Leistungsfähigkeit? Ist es zu rechtfertigen, dass die Bezieher von Kapitaleinkünften mit einem Sondersteuersatz von nur 25 % abgeltend belastet werden, während die übrigen Steuerpflichtigen einem tariflichen Steuersatz von bis zu 45 % unterliegen? (Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvL 6/22)
Wichtig für Vermieter
- Sind an Mieter gezahlte Abfindungen für die vorzeitige Räumung der Wohnungen zum Zwecke der Durchführung von umfangreichen Renovierungsmaßnahmen § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zuzuordnen? Handelt es sich somit um anschaffungsnahe Herstellungskosten, die sich nur verteilt über die Nutzungsdauer des Gebäudes steuermindernd auswirken? (Aktenzeichen beim BFH: IX R 29/21)
Wichtig für Konzerne
- Ist zur Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels bei einem Immobilienkonzern nicht auf die einzelne Objektgesellschaft, sondern auf den gesamten Konzern abzustellen, sofern hinsichtlich Beteiligungsstruktur und Geschäftsführung eine Personenidentität besteht? (Aktenzeichen beim BFH: III R 12/22)
Wichtig bei der Umsatzssteuer
- Erfasst die Steuerpflicht der Vermietung von auf Dauer eingebauten Vorrichtungen und Maschinen nach Unionsrecht nur die isolierte (eigenständige) Vermietung derartiger Betriebsvorrichtungen? Oder ist die Vermietung von Betriebsvorrichtungen auch dann steuerpflichtig ist, wenn es sich um eine Nebenleistung zu der steuerfreien Vermietung eines Gebäudes handelt. (Aktenzeichen beim EuGH: C-516/21)
- Unterliegen Werbeartikel aus dem sog. Food-Bereich (insbesondere mit Werbedrucken versehene Süßigkeiten) bei der Umsatzsteuer dem Regelsteuersatz? Oder ist der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel anzuwenden? (Aktenzeichen beim BFH: V R 38/21)
Tipp: Die Erfolgsaussichten sind überraschend gut. Bei Revisionen waren die Steuerzahler in den letzten Jahren fast bei der Hälfte der Verfahren vor dem BFH erfolgreich.